Mythen des Brandschutzes Teil 7: „Bauherren sind für die Löschwasserversorgung zuständig"
Immer wieder werden Bauherren damit konfrontiert, dass sie für die Bereitstellung der Löschwasserversorgung zuständig seien und dass sie diese nach den Bemessungsregeln des Arbeitsblatts W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. zu gewährleisten hatten. Es stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Zuständigkeit und dem anzuwendenden Maßstab. [...]