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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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3/2014 Brandschutzplanung in der juristischen Auseinandersetzung

von Matthias Dietrich

Verschiedene Gerichtsentscheidungen
sorgten in den vergangenen Monaten
für erhebliche Unruhe bei den Erstellern
von Brandschutznachweisen.
In einem Fall wurde von Seiten des OVGs
Münster ausgeführt, dass die abschließende
Festlegung der brandschutztechnischen
Anforderungen im Zuge eines
Baugenehmigungsverfahrens durch die
Brandschutzdienststelle und die zuständige
Bauaufsicht zu erfolgen könne. Deren
Anforderungen seien die verbindliche
Richtschnur. Die Bauaufsicht müsse sich
hierbei nicht auf Kompromisse einlassen,
sondern im Wege des vorbeugenden
Brandschutzes für die Feuerwehr bestmögliche
Einsatzbedingungen vorbereiten. Die
Ausführungen anderer (privater) Sachverständiger
konnten hierbei offensichtlich
nicht als gleichwertig angesehen werden.
Von zahlreichen Genehmigungsbehörden
wird die Auffassung vertreten, dass ein
genehmigter Brandschutznachweis sämtliche
relevanten Auflagen beinhalten muss,
da keine Nachbesserung durch Nebenbestimmungen
in der Baugenehmigung erfolgen
kann. Für die Praxis bedeutet dies, dass
der Ersteller eines Brandschutznachweises
im Vorfeld die Anforderungen der Brandschutzdienststelle
erfragen und diese in den
Brandschutznachweis übernehmen muss. [...]