fire-extinguisher flame fire bell2 arrow-up arrow-down arrow-right arrow-left info bell

Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
Zurück

6/2015 Wann wird ein Raum zum Aufenthaltsraum?

von Matthias Dietrich

Die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen
stellen an Aufenthaltsräume
besondere Brandschutzanforderungen.
Die Rettungsweglänge für Aufenthaltsräume
wird z.B. gemäß § 35 Abs. 2 MBO
auf 35 m begrenzt. Entsprechend § 33
Abs. 1 MBO sind für Nutzungseinheiten mit
mindestens einem Aufenthaltsraum zwei
voneinander unabhängige Rettungswege
nachzuweisen. Letztendlich spielt bei der
Festlegung der Gebäudeklasse (GK) gemäß
§ 2 Abs. 3 MBO die Höhe des höchstgelegenen
Aufenthaltsraums eine wichtige Rolle.
Leider fehlt jedoch in den bauordnungsrechtlichen
Bestimmungen eine verbindliche
Definition für Aufenthaltsräume. [...]