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01/2018 Was ist eigentlich eine Öffnung?

von Matthias Dietrich

Das Bauordnungsrecht sieht insbesondere zur Trennung von Brandabschnitten, Geschossen und Nutzungseinheiten sowie zum Schutz von Rettungswegen die Anordnung
von raumabschließenden Bauteilen mit definiertem Feuerwiderstand vor. Öffnungen in diesen Bauteilen bedürfen gesonderter brandschutztechnischer Bewertung. Es fehlt allerdings in den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen eine abschließende Erläuterung, was genau unter einer Öffnung zu verstehen ist.