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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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UPDATE: Rettungswegfenster - wie groß ist groß genug?

von Matthias Dietrich

Im Jahr 2004 hat der Autor praktisch erprobte Untersuchungsergebnisse über die notwendige Größe von Rettungswegfenstern veröffentlicht [01]. Grund hierfür waren die relativ stringenten Vorgaben der Landesbauordnungen in den Bundesländern, wonach Rettungswegfenster mindestens 90 cm x 120 cm groß auszubilden sind. In der Praxis führten diese Vorgaben regelmäßig zu Problemen, da interpolierte Zwischenwerte einen Abweichungstatbestand darstellen, für dessen Beurteilung keine praktischen Untersuchungsergebnisse zur Verfügung standen. Der im Zuge der Untersuchungen entwickelte Bemessungswert zur Beurteilung von Rettungswegfenstern (kurz: BWR) wurde in den vergangenen Jahren bei zahlreichen Abweichungsbeurteilungen von den zuständigen Bauaufsichtsbehörden und Prüfsachverständigen als Orientierungshilfe herangezogen.