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Rassek & Partner Brandschutzingenieure

Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes (NRW) Prüfsachverständige für Brandschutz (BY)
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Räume mit erhöhter Brandgefahr

von Matthias Dietrich

Die Musterbauordnung (MBO) beschreibt in § 29 Abs. 2 Räume mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr, für die besondere Anforderungen hinsichtlich der Trennwände zu anderen Räumen oder anderen Nutzungseinheiten gelten. Aber was sind eigentlich Räume mit erhöhter Brandgefahr?