als Fachbauleiter bei der Bauausführung

Der Fachbauleiter hat darüber zu wachen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept während der Errichtung oder Änderung eines Sonderbaus beachtet und umgesetzt sowie Änderungen oder Ergänzungen des Konzeptes einer Genehmigung zugeführt werden.

Ein umfassendes Basiswissen, Erfahrungen aus der Planungs- und Ausführungspraxis, wirtschaftliche Problemlösungen und ein Überblick über die Neuerungen im brandschutztechnischen Baurecht bilden dabei die fachliche Grundlage für eine Fachbauleitung. Als für die Fachbauleitung geeignet sind dabei vor allem die Personen anzusehen, die als Fachplanerinnen oder Fachplaner das Brandschutzkonzept für einen Sonderbau aufstellen können.

Beispiel:
Bei einem Bauvorhaben unterstützt der Fachbauleiter für den Brandschutz den nach Landesrecht vorgesehenen Bauleiter, die Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen aus dem genehmigten Brandschutznachweis bzw. den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung bei der Bauausführung zu realisieren.

Grundlagen