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Der Fachbauleiter hat darüber zu wachen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept
während der Errichtung oder Änderung eines Sonderbaus beachtet und umgesetzt sowie
Änderungen oder Ergänzungen des Konzeptes einer Genehmigung zugeführt werden.
Ein umfassendes Basiswissen, Erfahrungen aus der Planungs- und Ausführungspraxis,
wirtschaftliche Problemlösungen und ein Überblick über die Neuerungen im
brandschutztechnischen Baurecht bilden dabei die fachliche Grundlage für eine
Fachbauleitung. Als für die Fachbauleitung geeignet sind dabei vor allem die Personen
anzusehen, die als Fachplanerinnen oder Fachplaner das Brandschutzkonzept für einen
Sonderbau aufstellen können.
Beispiel:
Bei einem Bauvorhaben unterstützt der Fachbauleiter für den Brandschutz den nach
Landesrecht vorgesehenen Bauleiter, die Umsetzung der brandschutztechnischen
Anforderungen aus dem genehmigten Brandschutznachweis bzw. den Nebenbestimmungen
der Baugenehmigung bei der Bauausführung zu realisieren.
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